7000.- € für Rechtsmittelfonds

für die Asylantragstellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

2015 reisten laut dem Bundesministerium für Inneres rund 800.000 Flüchtlinge in Deutschland ein und beantragten Asyl. Darunter befanden sich ca. 270.000 Minderjährige. Knapp ein Drittel der Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche benötigen besondere Aufmerksamkeit und Schutz – dies gilt umso mehr, wenn sie eine körperlich und seelisch zerreibende Flucht aus ihrer Heimat hinter sich haben. Im ersten Halbjahr 2016 wurden bundesweit insgesamt 396.947 Asylanträge entgegengenommen, dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 122 Prozent. Das Bundesamt fällte Entscheidungen über 283.236 Asylanträge, was wiederum eine Steigerung um etwa 148 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 darstellt. Der Zugang von neu eingereisten Asylsuchenden im seit dem ersten Halbjahr 2016 stark rückläufig: Wurden im Januar 2016 noch fast 92.000 Asylsuchende registriert, so verringerte sich diese Zahl bis Juni 2016 auf monatlich ca. 16.000. Die Gesamtschutzquote für die Monate Januar bis Juni 2016 liegt bei 61,5 Prozent (Gesamtjahr 2015: 49,5 Prozent), wobei der Anteil der subsidiär Schutzberechtigten signifikant angestiegen ist.

Eine besonders zu betreuende Gruppe sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die zwar ihre Grundversorgung über das Jugendamt bekommen, aber keine finanzielle Unterstützung bei der Asylantragstellung erhalten. Mit rechtsanwaltlicher Vertretung (ohne die es nicht geht) muss für einen Asylantrag zwischen 600.- und 800.-€ aufgebracht werden.

Dem Aufruf des Präsidenten wuden gefolgt. 7000.-€ wurden jetzt übergeben. (SW)